Annalena Baerbock (43, Grüne) auf großer Mission: Sie reist nach Israel, um die Regierung vom Gegenangriff auf den Iran abzubringen. Doch die Außenministerin gerät in die Kritik: von der Opposition, die ihr mangelnde Israel-Solidarität vorwirft – und von Experten, die sich über das Völkerrechtsverständnis der Ministerin („komme vom Völkerrecht“) wundern.
Zwar stellte sich Baerbock klar hinter Israel und verurteilte deutlich das iranische Regime. Nach Israel fliegt sie dennoch mit Warnungen im Gepäck. „In den Gesprächen in Israel wird es deswegen darum gehen, wie verhindert werden kann, dass sich die Eskalationsspirale der Gewalt immer weiterdreht“, heißt es in der Ankündigung ihres Ministeriums.
Ihr Ziel ist klar: Israel soll NICHT zurückschlagen. Dies steht im klaren Gegensatz zu dem, was nach Irans Angriff (300 Drohnen und Raketen) von der israelischen Regierung kam.
CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter (60) hält das Vorgehen der Grünen-Politikerin für grundfalsch: „Außenministerin Baerbock bricht mit ihren Äußerungen ihr richtiges Prinzip ,Diplomatie und Härte‘. Diplomatie kann nur wirken, wenn sie glaubwürdige militärische Abschreckung umfasst.“
„Während Deutschland betroffen beschwichtigt, zeigen Frankreich und Großbritannien was kluge Unterstützung Israels bedeutet: handeln für das Existenzrecht Israels und helfen mit militärischen Mitteln“, so Kiesewetter zu BILD.
Deutschland dürfe „nicht weiter Appeasement gegenüber dem Mullah-Regime und seinen Proxys [–>(vom Iran gesteuerte Terror-Organisationen, Anm. d. Red.)[–> betreiben“.
Hat Israel das Recht zum Gegenschlag?
Für Erstaunen sorgt auch ein Satz der Außenministerin, mit dem sie Israel nach dem iranischen Angriff in die Schranken weisen will. Baerbock, die nach eigenen Angaben „vom Völkerrecht“ kommt, sagte: „Das Recht auf Selbstverteidigung bedeutet die Abwehr eines Angriffes. Vergeltung ist keine Kategorie im Völkerrecht.“
DARF Israel etwa nicht zurückschlagen?
Top-Völkerrechtler des Landes sagen auf BILD-Anfrage etwas anderes.
▶︎ Professor Heintschel von Heinegg (Uni Frankfurt/Oder) erklärt: „Die Ministerin hat insoweit recht, als das Völkerrecht Kategorien wie Vergeltung, Rache oder gar Bestrafung nicht anerkennt.“ ABER: „Allerdings wäre es zu kurz gegriffen, Israel eine Selbstverteidigung gegen den jüngsten iranischen Angriff mit dem Hinweis darauf zu versagen, der iranische Angriff sei beendet.“
Möglich sei, dass „die durch den iranischen Angriff ausgelöste Selbstverteidigungssituation“ noch immer bestehe. Fürchte Israel, dass weitere Angriffe folgen könnten, dürfe es militärische Gewalt anwenden, um diese zu verhindern.
▶︎ Im „Spiegel“ stellt der Völkerrechtler Daniel-Erasmus Khan (Bundeswehr-Uni München) klar: „Israel wäre jetzt – im Rahmen seines Selbstverteidigungsrechts – zum Gegenschlag berechtigt.“ Die Mullahs hatten dieses Recht nicht: „Der Angriff Irans auf Israel war eine durch nichts gerechtfertigte militärische Aggression.“
▶︎ Auch Professor Matthias Herdegen (Uni Bonn) erklärt auf BILD-Anfrage, dass Selbstverteidigung militärische Gegenschläge keineswegs ausschließt. „Selbstverteidigung greift so lange, wie ein Staat noch mit Angriffen rechnen muss. Der Angreifer muss die plausible Sorge vor weiterer Bedrohung verlässlich ausräumen.“
Das iranische Regime erklärte zwar, dass seine Vergeltung beendet sei – allerdings dürfte Israel kaum Gründe haben, der islamistischen Diktatur und ihren Proxy-Terroristen nach dem massiven Angriff zu glauben.
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